AGB

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen von THOMAS MAIER IT-SYSTEME e.K..

(Download als PDF) Stand 07/2019

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Ver­träge, Liefe­rungen und sonstige Lei­stungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (im folgenden Käufer) und uns (im folgenden Verkäufer).
Ab­weichende Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestä­tigt wer­den.
Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht noch­mals ausdrück­lich wider­sprechen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

2. Angebote, Preise

Die Angebotspreise des Verkäufers sind Nettopreise zuzügl. jeweiliger gesetzl. Mwst. Sie sind freibleibend. Bestellungen des Käufers können wir binnen 10 Tagen annehmen. Ver­trags­abschlüsse und sonstige Vereinba­rungen werden erst durch unsere schriftli­che Bestätigung ver­bindlich. Die Lieferung ersetzt die schriftliche Bestätigung.

3. Lieferung

a) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbind­lich, wenn sie von uns schrift­lich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wird. Sollten wir Liefertermine nicht einhalten, so hat der Kunde uns in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur dann zulässig, wenn und soweit die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvor­hergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Materi­albeschaffungsschwierigkeiten, Verspä­tung oder das Ausbleiben von Zuliefe­run­gen etc. tritt Liefer­verzug nicht ein.

b) Nach Ablauf der Lieferfrist tritt nicht automatisch Verzug ein. Der Käufer hat zunächst schriftlich zu mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.

c) Erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

d) Teillieferungen sind zu­lässig.

e) Geringfügige Abweichungen der einzel­nen Waren (z. B. im Farbton oder auf­grund leichter kon­struktiver Ver­ände­rungen), die die Tauglichkeit der Ware nicht be­ein­trächtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Ver­trag.

4. Software

a) Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Produkte in der vom Käufer getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

b) Installations- /Konfigurationsleistungen werden vom Verkäufer nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

c) Beratungsleitungen erfolgen unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.

d) Für jegliche gelieferte Software gelten die Garantie- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich über diese zu informieren und diese zu beachten.

e) Die Lizenzierung bleibt in der Verantwortung des Käufers.

5. Zahlungsbedingungen

a) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

b) Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (z.Zt. 8 Prozentpunkte über Basiszins) vom Fälligkeitstag der Rechnung ab be­rechnet. Die Geltendmachung eines darüber hin­ausgehen­den Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

c) Der Verkäufer nimmt nur bei entspre­chender Vereinba­rung Schecks oder diskontfähige Wechsel zah­lungshalber an. Dis­kont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für richtiges Vorlegen und Protesterhe­bung.

d) Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel wird erst bei Einlösung anerkannt.

e) Die Aufrechnung von etwaigen vom Ver­käufer bestrit­tenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, solange diese nicht rechtskräftig festgestellt sind.
Die Geltendmachung eines Zurückbe­hal­tungs­rechts wegen nichtanerkann­ter oder nicht rechtskräftig fest­gestellter Gegenan­sprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem­selben Vertrags­verhält­nis beruhen.

6. Versand, Gefahrenübergang

a) Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Versandort und Versandweg werden vom Verkäu­fer gewählt.
Wünsche des Käufers werden berück­sich­tigt, dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

b) Ist die Ware versandbereit und verzö­gert sich die Ver­sendung oder die Ab­nahme aus Gründen, die der Ver­käufer nicht zu vertreten hat, so geht die Ge­fahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand­bereitschaft auf den Käufer über.

c) Annahmeverzug: Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Es gilt ein Schaden von pauschal 15% des Kaufpreises ohne Nachweis der konkreten Schadenhöhe als Entschädigung vereinbart. Es bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist der Verkäufer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

7. Mängelrügen, Gewährleistung für Warenlieferungen

a) Der Käufer hat die in Empfang genom­mene Ware un­verzüglich nach Eintref­fen auf Menge, Be­schaffenheit und zugesi­cherte Eigenschaften zu prüfen.

b) Offensichtliche Mängel hat er innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schrift­lich an­zuzeigen.

c) Später erkennbare Mängel sind unver­züglich schriftlich mitzuteilen.

d) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt Nach­besserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. So­fern Nachbes­serung oder Er­satz­liefe­rung in angemessener Frist nicht möglich ist, so steht dem Käufer zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herab­setzung des Kauf­preises zu verlan­gen.

e) Soweit ein Mangel auf einen vom Käufer vorgenommenen unsachgemäßen Eingriff beruht, ist der Verkäufer nicht gewährleistungspflichtig.

f) Fehlt der verkauften Ware zum Zeit­punkt des Gefahr­überganges eine zuge­si­cherte Eigen­schaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusi­che­rung den Zweck verfolgt, ihn hier­gegen abzusichern.

g) Eine Haftung für Gängigkeit von Maschinen wird nur übernommen, wenn die vom Verkäufer empfohlenen Verbrauchsmaterialien verwendet werden.

h) Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garan­tie oder Ge­währleistung übernommen.

8. Gewährleistung für Dienstleistungen und Reparaturen

a) Dem Käufer obliegt bei der Beauftragung einer Gerätereparatur die vor- sorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Käufer den Verkäufer mit einer Datenrettung, erbringen wir diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Wir weisen auch darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.

b) Fehlersuchzeiten werden dem Käufer auch dann berechnet, wenn der vom Käufer behauptete Fehler nicht festgestellt wird oder die Reparatur nicht ausgeführt werden kann, weil ein Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.

c) Die Gewährleistung für Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.
Vom Käufer festgestellte Fehler oder Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

d) Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend und stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere neue Ursache zurückzuführen ist, wird der erneute Aufwand dem Käufer berechnet.

9. Haftungsbegrenzung

Wir haften uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB und wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Eine Haftung für Datenverluste unter den Voraussetzungen von Ziffer 7. a) entfällt.

Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit pro Schadensfall auf € 25.564,– begrenzt, gleich ob die Schadenser-satzansprüche auf Verzug, Unmöglich­keit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Ver­schulden bei Vertragsabschluß oder auf unerlaubter Handlung beruhen.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigen­tumsvorbehalt.
Das Eigentum geht auf den Käufer, so­weit er Vollkauf­mann, juristische Person des öf­fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli­ches Sondervermögen ist, erst über, wenn er seine gesamten Verbind­lichkeiten aus der Ge­schäfts­verbin­dung getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbe­hal­tene Eigen­tum als Sicherheit für die Saldo­forderung des Verkäu­fers.

b) Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Ver­käufer ge­hörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäu­fer das Miteigen­tum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstan­denen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu.
Für die neue Sache gilt sonst das glei­che wie bei der Vorbehaltsware.

c) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbe­haltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entste­henden Forde­rungen an den Vekäufer abgetre­ten. Diese Abtretung soll auch dann gel­ten, wenn die Vor­behaltsware vorher durch den Käufer be- oder verar­beitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abneh­mer weiterveräu­ßert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Siche­rung in Höhe des Rechnungswer­tes der je­weils veräußerten Ware.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Ge­richtsstand für Liefe­rungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wech­selkla­gen), sowie sämtliche zwi­schen den Par­teien sich er­gebenden Streitigkei­ten ist, soweit der Käufer Vollkauf­mann, juri­sti­sche Person des öffentlichen Rechts oder öf­fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Firmensitz des Verkäufers.

12. Teilwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirk­sam sein, so besteht Einigkeit dar­über, dass eine ihr am nächsten kommende Regelung als vereinbart gilt und dass vor­ste­hende Bedingungen im Übrigen unver­ändert bleiben.

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