AGB
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen von THOMAS MAIER IT-SYSTEME e.K..
(Download als PDF) Stand 07/2019
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (im folgenden Käufer) und uns (im folgenden Verkäufer).
Abweichende Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
2. Angebote, Preise
Die Angebotspreise des Verkäufers sind Nettopreise zuzügl. jeweiliger gesetzl. Mwst. Sie sind freibleibend. Bestellungen des Käufers können wir binnen 10 Tagen annehmen. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Lieferung ersetzt die schriftliche Bestätigung.
3. Lieferung
a) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt wird. Sollten wir Liefertermine nicht einhalten, so hat der Kunde uns in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mit Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen teilweisen Verzuges oder teilweiser Unmöglichkeit ist nur dann zulässig, wenn und soweit die bereits erbrachte Teilleistung für den Käufer nachweislich ohne Interesse ist.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen etc. tritt Lieferverzug nicht ein.
b) Nach Ablauf der Lieferfrist tritt nicht automatisch Verzug ein. Der Käufer hat zunächst schriftlich zu mahnen und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
c) Erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Teillieferungen sind zulässig.
e) Geringfügige Abweichungen der einzelnen Waren (z. B. im Farbton oder aufgrund leichter konstruktiver Veränderungen), die die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Software
a) Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Produkte in der vom Käufer getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
b) Installations- /Konfigurationsleistungen werden vom Verkäufer nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
c) Beratungsleitungen erfolgen unverbindlich. Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der einzelnen Produkte miteinander/untereinander, wird dadurch nicht begründet.
d) Für jegliche gelieferte Software gelten die Garantie- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich über diese zu informieren und diese zu beachten.
e) Die Lizenzierung bleibt in der Verantwortung des Käufers.
5. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
b) Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe (z.Zt. 8 Prozentpunkte über Basiszins) vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
c) Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung Schecks oder diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für richtiges Vorlegen und Protesterhebung.
d) Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel wird erst bei Einlösung anerkannt.
e) Die Aufrechnung von etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, solange diese nicht rechtskräftig festgestellt sind.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nichtanerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6. Versand, Gefahrenübergang
a) Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Versandort und Versandweg werden vom Verkäufer gewählt.
Wünsche des Käufers werden berücksichtigt, dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
b) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
c) Annahmeverzug: Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Es gilt ein Schaden von pauschal 15% des Kaufpreises ohne Nachweis der konkreten Schadenhöhe als Entschädigung vereinbart. Es bleibt der Gegenbeweis gestattet, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten. Anstelle der Geltendmachung der oben genannten Rechte ist der Verkäufer nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auch berechtigt anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend in angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
7. Mängelrügen, Gewährleistung für Warenlieferungen
a) Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen.
b) Offensichtliche Mängel hat er innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
c) Später erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
d) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Sofern Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist nicht möglich ist, so steht dem Käufer zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
e) Soweit ein Mangel auf einen vom Käufer vorgenommenen unsachgemäßen Eingriff beruht, ist der Verkäufer nicht gewährleistungspflichtig.
f) Fehlt der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgt, ihn hiergegen abzusichern.
g) Eine Haftung für Gängigkeit von Maschinen wird nur übernommen, wenn die vom Verkäufer empfohlenen Verbrauchsmaterialien verwendet werden.
h) Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen.
8. Gewährleistung für Dienstleistungen und Reparaturen
a) Dem Käufer obliegt bei der Beauftragung einer Gerätereparatur die vor- sorgliche Datensicherung (Sicherungskopie). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Übertragungsfehler bei jeder Form der Datenübertragung nicht ausgeschlossen werden können, so dass auch bei einer Datensicherung eine 100%ige Datenidentität nicht sichergestellt werden kann. Beauftragt der Käufer den Verkäufer mit einer Datenrettung, erbringen wir diese Leistungen nur im Rahmen eines Dienstvertrages, weil bei Auftragsannahme nicht absehbar ist, ob und in welchem Umfang eine Datenrettung möglich ist. Wir weisen auch darauf hin, dass nur physikalisch vorhandene und lesbare Daten reproduzierbar sind.
b) Fehlersuchzeiten werden dem Käufer auch dann berechnet, wenn der vom Käufer behauptete Fehler nicht festgestellt wird oder die Reparatur nicht ausgeführt werden kann, weil ein Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.
c) Die Gewährleistung für Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate.
Vom Käufer festgestellte Fehler oder Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
d) Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend und stellt sich heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere neue Ursache zurückzuführen ist, wird der erneute Aufwand dem Käufer berechnet.
9. Haftungsbegrenzung
Wir haften uneingeschränkt bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Ansprüche aus § 311 Abs. 2 BGB und wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Eine Haftung für Datenverluste unter den Voraussetzungen von Ziffer 7. a) entfällt.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit pro Schadensfall auf € 25.564,– begrenzt, gleich ob die Schadenser-satzansprüche auf Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß oder auf unerlaubter Handlung beruhen.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht auf den Käufer, soweit er Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers.
b) Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstandenen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu.
Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware.
c) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an den Vekäufer abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Ware.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Firmensitz des Verkäufers.
12. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, dass eine ihr am nächsten kommende Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im Übrigen unverändert bleiben.